Unsere Kinder sind unser Leben. Eine...

Kindersitze

Unsere Kinder sind unser Leben. Eine persönliche Beratung durch einen Fachhändler ist wichtig, um einen Sitz für Ihren Nachwuchs zu finden, der perfekt passt und bestmögliche Sicherheit bietet.

Als Fachhändler helfen wir Ihnen gerne und finden eine individuelle Lösung für Ihre Kombination aus Kind, Kindersitz und Auto. Sie bekommen von uns den Sitz, der am besten zu Ihrem Kind, Ihrem Fahrzeug und dem Platzbedarf der Mitfahrer passt. Wir nehmen uns viel Zeit und beraten mit Liebe zur Sache. Ihr Kind kann bei uns Probesitzen. Wir zeigen und erklären in Ruhe, wie der Kindersitz in Ihr Auto eingebaut wird. Wir beraten mit Herzblut.

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Jedes Kind ist anders - jedes Auto ist anders - Jeder Kindersitz ist anders

Fast 60 % aller Kinder sind im Auto nicht richtig gesichert. Dies belegen zahlreiche Studien und Stichproben, die regelmäßig im Namen des ADAC und durch andere Organisationen durchgeführt werden. Häufig werden Kindersitze falsch eingebaut, die Gurte nicht straff genug gezogen oder das Kind fährt in einem Sitz, der nicht zu seiner Statur, Größe oder seinem Gewicht passt.

Die Sicherheit Ihres Kindes liegt uns am Herzen: Von der ersten Fahrt Ihres Babys nach Hause bis zum Ende der Kindersitzzeit ist es wichtig, dass Babyschale, Reboarder und auch Folgesitz perfekt passen. Wir beraten deshalb umfassend und nehmen uns Zeit für Sie und Ihren Nachwuchs. Ihr Kind kann bei uns Probesitzen, und wir bauen gerne diverse Sitze in Ihr Auto ein, um sicher zu stellen, dass der Autokindersitz zu Ihnen, Ihrem Kind und Ihrem Fahrzeug passt. Welche Kindersitze gibt es und wie finden Sie den passenden Sitz für Ihr Kind?

Für die Kleinen nur das Beste

Unsere Beratungskonzept beginnt bereits vor der Geburt. Während der Schwangerschaft können Sie sich in aller Ruhe von uns bei der richtigen Auswahl unterstützen lassen. Denn für jedes Baby und Auto gibt es die perfekte Babyschale! Da Ihr Neugeborenes natürlich erst nach der Geburt „Probesitzen“ kann, gibt es bei uns für alle werdenden Eltern die Babyschalenaktion. In diesem Rahmen stellen wir Ihnen schon vor der Geburt eine unserer Babyschale zur Verfügung. Die finale, zu ihrem Kind passende Babyschale kaufen Sie dann erst nach der Geburt. Nur so können Sie mit uns zusammen für größtmögliche Sicherheit Ihres Kindes sorgen.

Oft gestellte Fragen

Wir bemühen uns immer, alle Fragen unserer Kunden zu beantworten. Nachfolgend haben wir einige Fragen zusammengestellt, die in den Beratungen immer wieder gefragt werden. Vielleicht ist ja die Antwort auf Ihre Frage schon dabei?

Wie finde ich heraus, ob ein Autositz für mein Kind "den Anforderungen genügt und für das Kind geeignet ist"?

Ein Kindersitz muss drei Voraussetzungen erfüllen, um Ihr Kind sicher zu schützen:

  • Der Autositz muss in Europa zugelassen sein. Aktuelle Gültigkeit haben die Normen ECE R 44/03, ECE R 44/04 und die UN R129 („I-size“).
  • Der Autositz passt zum Gewicht und der Größe des Kindes.
  • Sie haben den Sitz nach Anleitung des Herstellers korrekt in Ihr Fahrzeug eingebaut und Ihr Kind im Kindersitz richtig gesichert.

Die Zulassungen: ece r 44.03, ece r 44.04 und i-size

Für viele Eltern auf den ersten Blick verwirrend sind die unterschiedlichen Zulassungs-Normen, unter denen Kindersitze aktuell auf dem Markt zu finden sind. Zur Zeit sind Kindersitze nach ECE R 44.03, ECE R 44.04 und der Norm UN R129 (i-size) parallel zugelassen. Die Norm, unter der Ihr Kindersitz zugelassen ist, erkennen Sie an den Angaben auf dem orangen Prüfsiegel des Sitzes.

Der Sitz passt zum Gewicht und der Größe des Kindes

Kindersitze werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Diese orientieren sich nach der ECE-Zulassung am Gewicht bzw. nach der i-Size-Regelung vorrangig an der Körpergröße des Kindes. Als Eltern sind Sie dabei jeweils an die Vorgaben des Herstellers gebunden. Einige Kindersitzmodelle haben eine begrenzte Nutzungsdauer, andere wiederum sind mitwachsend und gruppenübergreifend.
Fakt ist: Es gibt für jedes Kind einen passenden Sitz.

Der Kindersitz ist richtig eingebaut und Ihr Kind korrekt gesichert

Stichproben haben gezeigt, dass fast zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht korrekt gesichert sind. Oftmals werden Kindersitze falsch eingebaut oder die Gurte nicht fest genug angezogen. Lassen Sie sich von einem Fachhändler vor Ort beraten, der Ihnen den Einbau des Sitzes zeigen und erklären kann und lesen Sie die Anleitung Ihres Kindersitzes besonders gründlich. So vermeiden Sie Fehlerquellen und sorgen dafür, dass Ihr Kind sicher im Auto mitfährt.

Welche gesetzliche Vorgaben zur Autositzpflicht für Kinder gibt es?

In der Straßenverkehrsordnung findet sich dazu folgender Absatz:

§ 21 Abs. 1a StVO Personenbeförderung:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“

Das bedeutet: Kinder müssen im Auto einen Kindersitz benutzen bis sie entweder den 12. Geburtstag gefeiert haben oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht haben. Erst wenn eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dürfen sich Kinder im Auto nur mit dem Sicherheitsgurt anschnallen.

Was ist eine Kindersitz-Norm?

Die gesetzliche Vorschrift der StVO zur Kindersitzpflicht in Deutschland ist eindeutig: Kinder unter 12 Jahren bzw. 150 cm Körpergröße brauchen im Auto einen Kindersitz. Diese „Kinderrückhalteeinrichtung“ muss „den Anforderungen genügen und für das Kind geeignet“ sein. Was das konkret bedeutet, sagt die StVO nicht. Dafür gibt es die sogenannten „ECE-Normen“.

Diese ECE-Normen sind ein internationaler Standard für Kinderautositze. Sie gelten in allen EU-Ländern. Die ECE-Normen legen bestimmte technische Vorschriften, Sicherheitskriterien und Prüfverfahren für die Zulassung von Kinderautositzen fest. Bevor sie auf den Markt kommen dürfen, werden alle „Kinderrückhalteeinrichtungen“ fürs Auto in der EU auf Herz und Nieren geprüft, ob sie den Vorgaben einer gültigen ECE-Norm entsprechen. In Deutschland testet das der TÜV. Wenn der Sitz im Test alle Sicherheitsanforderungen besteht, bekommt er ein oranges ECE-Prüfsiegel (nicht zu verwechseln mit freiwilligen TÜV-Siegeln wie dem GS-Zeichen, siehe Kasten unten). Kindersitze, die diese Sicherheitsstandards nicht erfüllen, erhalten grundsätzlich kein Prüfsiegel. Damit sind diese Sitze nicht amtlich genehmigt. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft und nicht verwendet werden.

„Kindersitz-Norm“ als verpflichtende Vorschrift

Anders als die Bezeichnung (in Anlehnung an die DIN-Normen) vielleicht vermuten lässt, sind ECE-Normen für Kindersitze keine Empfehlung, sondern eine verpflichtende Vorschrift. Nur Kindersitze, die den Vorgaben der aktuellen ECE-Normen entsprechen, dürfen in Deutschland verkauft und verwendet werden. Andere Kinderautositze sind in Deutschland (und der EU) nicht erlaubt. Auch Sitze, die in anderen Ländern offiziell zugelassen sind, dürfen in Deutschland nicht benutzt werden, wenn sie kein gültiges ECE-Prüfsiegel tragen! Wer sie trotzdem verwendet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Ganz abgesehen davon, dass bei diesen Sitzen nicht klar ist, welche Sicherheitsstandards sie (nicht) erfüllen.

Das ECE-Prüfsiegel ist erkennbar an einem orangen Aufkleber direkt auf dem Kindersitz, meist hinten an der Rückenlehne.

Was steht auf dem Prüfetikett?

  1. Hersteller (nicht zwingend)
  2. Bezeichnung Kindersitz-Modell (nicht zwingend)
  3. ECE-Norm
  4. Zulassungsart
  5. Kindersitz-Gruppe (Gewichtsklasse bzw. Körpergröße)
  6. großes „E“ im Kreis: europäisches Prüfkennzeichen. Die Ziffer hinter dem „E“: zeigt das EU-Land, in dem der Sitz zugelassen wurde (1=D, 2=F, 3=I, 4=NL)
  7. Zahlenfolge unter dem „E“: Zulassungsnummer des Sitzes. Die ersten Ziffern „129R“, „04“ oder „03“ zeigen die ECE-Prüfnorm, nach welcher der Sitz zugelassen ist.

Das Baujahr des Sitzes ist anhand der ECE-Plakette nicht erkennbar. Das Produktionsdatum wird vom Hersteller entweder auf einem separaten Aufkleber vermerkt oder in das Plastik des Sitzes eingeprägt.

WICHTIG: Die Plakette bitte niemals entfernen, sonst kann die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle nicht erkennen, ob der Kindersitz offiziell zugelassen ist. Fehlt die Plakette, dann wird das so behandelt, als ob das Kind ohne Kindersitz unterwegs wäre! Als Konsequenz gibt es ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

ISOFIX beim Autositz für Kinder - was ist das denn?

Was auf den ersten Blick sehr technisch klingt, das sind schlicht zwei kleine Metallbügel, die sich in der Rückbank des Autos befinden. Sie finden diese im Zwischenraum zwischen der Sitzfläche und der Rückenlehne Ihres Fahrzeugs. Diese Verankerung ist genormt und fest mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden.

Jeder ISOFIX-Kindersitz ist mit zwei Haken („Rastarmen“) ausgestattet, die an den Bügeln des Fahrzeugs eingeklickt werden. Einzige Ausnahme: ISOFIX-Babyschalen. Diese haben keine eigenen Rastarme, sondern werden auf eine ISOFIX-Basis geklickt. Diese Basis wiederum ist über die ISOFIX-Haken mit dem Auto verbunden. Die Sicherung mit dem Fahrzeuggurt entfällt bei beiden ISOFIX-Varianten.

Standfuß und Top Tether als dritter Befestigungspunkt für integrale Kindersitze

Die Befestigung eines ISOFIX-Kindersitzes, bei dem das Kind nicht mit dem Sicherheitsgurt des Autos angeschnallt wird („integraler Kindersitz“), muss immer über drei Punkte erfolgen. Zwei dieser Punkte bilden die Isofix-Haken.

Der dritte Befestigungspunkt hängt davon ab, ob es sich um einen vorwärts gerichteten Kindersitz oder einen Reboarder handelt. Bei Kindersitzen, in welchen das Kind in Fahrtrichtung fährt, gibt es als dritten Fixpunkt einen Haltegurt an der oberen Rückenlehne des Sitzes, den sogenannten „Top Tether“. Dieser „Top Tether“ muss im Kofferraum oder an der Rückseite des Autositzes des PKWs eingeklickt und gestrafft werden. Seit dem Jahr 2011 müssen alle Neufahrzeuge in der EU mit einem speziellen Verankerungspunkt für den Top Tether ausgestattet sein.

Bei rückwärts gerichteten Sitzen besteht der dritte Punkt aus einem Standfuß am Kindersitz bzw. an der Basis. Dieser Standfuß wird in den Fußraum des Fahrzeuges gestellt. Ganz wichtig dabei: bei Autos mit Staufächern im Boden müssen Sie aufpassen, wenn Sie einen Kindersitz mit Standfuß einbauen wollen! Stellen Sie einen Standfuß nie auf ein leeres Staufach. Was Sie bei einem Fahrzeug mit Bodenfächern konkret beachten müssen, erklären wir auf unserer Spezialseite zum Thema Kindersitze und Staufächer.

Der dritte Befestigungspunkt ist für integrale Kindersitze unbedingt notwendig, denn er verhindert ein Verdrehen oder Kippen des Sitzes zur Seite. Kindersitze, in welchen das Kind mit dem Sicherheitsgurt des Autos angeschnallt wird, brauchen keinen dritten Fixpunkt. Der Autogurt hält Kind und Sitz an Ort und Stelle.

Mein Auto hat ein Staufach im Fußraum - kann ich trotzdem einen Reboarder als Autositz verwenden?

Viele Familienfahrzeuge sind mit Staufächern ausgestattet. Diese befinden sich meist unter der Fußmatte im Bodenraum. Solche Bodenfächer sind üblicherweise mit einem Kunststoffdeckel abgedeckt, der bei einem Crash der punktuellen Belastung durch den Stützfuß eines Reboarders oder einer Babyschalenbasis nicht standhalten würde. Installieren Sie deshalb niemals einen Reboarder auf einem ungefüllten Staufach – es besteht die Gefahr, dass dieses bei einem Unfall oder einer Vollbremsung bricht und Ihr Kind in seinem Kindersitz nicht mehr ausreichend gesichert ist.

Bei einigen Fahrzeugen erlaubt: Staufach öffnen oder füllen

In vielen Fällen ist es allerdings möglich, die Staufächer zu füllen oder den Stützfuß hinter oder im Staufach zu platzieren. Dies ist allerdings nicht von allen Auto- und Kindersitzherstellern erlaubt.

Die Vorgaben der Hersteller sind dabei (aus versicherungsrechtlicher Sicht) bindend. Während VW beispielweise Füllstücke über das Original-Zubehör verkauft, ist der Einbau eines Reboarders mit Stützfuß bei einigen anderen Herstellern auf dem Staufach grundsätzlich nicht erlaubt. Hier müssen Sie auf einen anderen Platz ausweichen.

Richtungsweisend Auskunft geben hier zumeist die Typenlisten der Kindersitze. Hier finden Sie erste Anhaltspunkte, ob und wie ein Kindersitz in einem Auto mit Staufach installiert werden kann.

Wie lange muss ein Autositz für Kinder benutzt werden?

Die in Deutschland gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes / einer Babyschale von Geburt an bis endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 1,50 m groß ist. Eines der beiden Kriterien muss also erfüllt sein.

Am besten ist es jedoch, wenn das Kind mindesten 36 kg und 1,50m erreicht hat.

Auch wenn Sie einen Teenager als Mitfahrer / Insassen dabei haben muss darauf geachtet werden, dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes fest verläuft und der Rücken des Kindes am Fahrzeugsitz anliegt, wie bei einem Erwachsenen. Deshalb sollten Sie nicht nur die gesetzliche Regelung über den Einsatz eines Kindersitzes veranlassen, sondern vor allem auf den optimalen Gurtverlauf achten.

Wann ist ein neuer Kindersitz sinnvoll?

Auf Ihren jeweiligen Kindersitz finden Sie einen Zulassungsaufkleber: darauf steht immer eine Größen und Gewichts Angabe bezogen auf Ihr Kind. Diese sollte unbedingt eingehalten und nicht überschritten werden! Wenn Sie sich unsicher sind helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was bedeutet bei Autositzen die Bezeichnung "Gruppe"?

Man unterscheidet bei Kindersitzen zwischen 4 verschiedenen Gruppen/ Sitzarten. Dabei unterscheiden sich einzelne Normgruppen:

  • Gruppe 0: 0 – 10kg (Babyschale)
  • Gruppe I: 9 – 18kg (Kleinkindersitz)
  • Gruppe II: 15 – 25kg (Sitzerhöher oder Kindersitz)
  • Gruppe III: 25 – 36kg (Sitzerhöher)

Warum sollte keine Sitzerhöhung genutzt werden?

Die Sicherheit Ihres Kindes im Auto ist das wichtigste Kriterium im Straßenverkehr. Umso wichtiger ist es also, dass Sie über einen perfekt geeigneten Autokindersitz für Ihr Kind verfügen!

Viele Sitzerhöhungen bieten keinen optimalen Schutz und sind deshalb meistens nicht empfehlenswert. Insbesondere der Seitenaufprallschutz fällt immer komplett weg. Einen Kindersitz kann eine Sitzerhöhung niemals ersetzen!

Ein Blick auf die aktuellen Testberichte vom ADAC oder ÖAMTC bestätigt unser Anliegen.

Ab wann darf mein Kind ohne Kindersitz Auto fahren?

Wenn Ihr Kind mindestens 150cm groß ist, 12 Jahre alt ist und am besten über 36 kg wiegt.

Ab wann in den Kindersitz Gruppe 1?

Hierbei handelt es sich um den Folgesitz, der nach der Babyschale benutzt wird (bei uns im Babyladen Erlangen ausschließlich Reboarder).

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