Unfallaustauschgarantie
Kindersitz tauschen nach einem Unfall?
Erschütternd, belastend und beunruhigend! Jedes Mal, wenn man unglücklicherweise in einen Autounfall verwickelt ist, stellen sich diverse Fragen. Was jetzt? Wie geht's weiter?
Jeder von uns hat vermutlich schon einmal solch einen Vorfall erlebt und hoffentlich ohne ernsthafte Verletzungen überstanden.
Inmitten dieser anspruchsvollen Lage ist grundlegend die richtige Handhabung von Priorität. Von der Benachrichtigung der Polizei und des Rettungswagens über die Klärung der Schuldfrage bis hin zum Austausch von Personalien und Versicherungsdaten - meistens macht uns unser Bauchgefühl den Weg frei und intuitiv ergreifen wir die richtigen Maßnahmen.
Es gibt aber ein Detail, das oft unberücksichtigt bleibt - insbesondere für Eltern, deren Kinder im Fahrzeug sind: den Kindersitz. Ja, ihr habt richtig gehört! Bei einem Verkehrsunfall muss der Kindersitz ebenfalls berücksichtigt werden.
Warum muss der Kindersitz getauscht werden? Er sieht doch noch gut aus!
Bei einem Unfall entstehen durch die extremen Kräfte möglicherweise unsichtbare Haarrisse im Sitz, die einen effektiven Schutz beim nächsten Unfall unter Umständen nicht mehr gewährleisten. Daher wird empfohlen, den Kindersitz nach jedem Unfall grundsätzlich auszutauschen.
Könnt ihr euch vorstellen, einen verunfallten Fahrrad- oder Motorradhelm weiter zu verwenden? Mit Sicherheit nicht!
Genau aus diesem Grund müssen auch Kindersitze getauscht werden. Und ja, der Sitz sollte unbedingt ersetzt werden, auch wenn zum Zeitpunkt des Unfalls kein Kind darin saß. Denn trotzdem hat eine starke Kraft auf den gesamten Kindersitz eingewirkt.
Muss der Kindersitz auch ausgetauscht werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls kein Kind in dem Kindersitz gesessen hat?
Nun, hier ist der Grund: Wenn es um den Schutz euer Kinder geht, haben die Hersteller von Kindersitzen keinerlei Kompromisse gemacht. Mit großer Sorgfalt und Fachkenntnissen haben sie den Kindersitz konstruiert, um euren Nachwuchs vor eventuellen Unfallverletzungen zu schützen.
Der Kindersitz muss ausgetauscht werden. Wer übernimmt die Kosten?
Das hängt von mehreren Faktoren ab, ist der Unfall durch Eigenverschulden oder Fremdverschulden entstanden und wie seid ihr mit eurem Fahrzeug versichert?
Haben wir es bei dem Autounfall mit einem Fremdverschulden zu tun?
Eine wichtige Frage! Wenn ja es ist von großer Bedeutung, dass ihr ohne Zögern den beschädigten Kindersitz der gegnerischen Versicherung meldet und der Versicherungsgesellschaft den Kaufbeleg zur Verfügung stellt. Zusätzlich solltet ihr der Versicherung jegliche Beweismittel vorlegen, die verdeutlichen, dass der Kindersitz bei dem besagten Unfall an Bord war.
Bereiten euch auch darauf vor, dass einige Versicherungen möglicherweise nur den Zeitwert und nicht den vollen Kaufpreis erstatten wollen. In solchen Fällen kann ein versierter Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht helfen.
Auf unserem Weg durch das Dickicht der Gesetzgebung sind wir bereits auf mehrere Urteile gestoßen, die, obwohl sie Einzelfallentscheidungen darstellen, als Wegweiser dienen. Ein Kindersitz ist ein unverzichtbares Zubehör zur Beförderung eures Kindes, und es wäre eine unhaltbare Forderung, einen gebrauchten Kindersitz als Ersatz zu kaufen - wer kann schon feststellen, was mit einem gebrauchten Sitz zuvor passiert ist?
Haben wir es mit einem Eigemverschulden zu tun?
Eine kleine Unachtsamkeit kann manchmal gravierende Folgen haben - ein Moment der Ablenkung hinter dem Lenkrad, und schon kracht es. In solchen Fällen kommt natürlich die Frage auf, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Hier gilt in den meisten Fällen das Prinzip des Selbstverschuldens:
Habt ihr eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so trifft euch in dieser Hinsicht ein großer Vorteil: ihr könnt den bei dem Unfall beschädigten Kindersitz eurer Versicherung zur Kenntnis geben. Um den Prozess so nahtlos wie möglich zu gestalten, sollten ihr der Versicherung neben dem Kaufbeleg auch sämtliche Beweise zukommen lassen, welche bestätigen, dass sich der Kindersitz zum besagten Zeitpunkt im Fahrzeug befand.
Es ist jedoch nicht unüblich, dass einige Versicherungen lediglich den Zeitwert des Kindersitzes und nicht den tatsächlichen Anschaffungspreis erstatten. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Wir erleben gegenwärtig eine interessante Entwicklung in der Rechtsprechung: Zwar sind die bisher verhandelten Fälle alle Einzelfallentscheidungen, doch sie bilden erste Weichenstellungen. Ein Kindersitz ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör zum Transport eures Kindes und folgerichtig ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Kindersitz als Ersatz zu kaufen. Dies liegt insbesondere daran, dass niemand nachvollziehen kann, ob bzw. was mit diesem Kindersitz in der Vergangenheit passiert ist.
Für den Fall, dass du eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, sieht die Sache leider etwas anders aus: Diese leistet im Falle eines Unfalls keine Erstattung für den Kindersitz. In solchen Fällen kommt dann unsere Unfall-Austausch-Garantie ins Spiel.
Jetzt kommt unsere Unfallaustauschgarantie für Kindersitze ins Spiel: 15€ für 5 Jahre sicherheit
Verkehrsunfälle sind nicht nur traumatisierend, sondern auch mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Um euch in solchen Zeiten zu unterstützen, bieten wir eine Premium-Garantie für alle unsere Kindersitze an - die Unfallaustauschgarantie. Stellt euch ein Leben vor, in dem ein unvorhergesehener Autounfall keine zusätzliche Sorge bezüglich der Sicherheit eures Kindes bereitet. Ein Leben, in dem euer Kind kurz nach einem Unfall wieder sicher und bequem in seinem Sitz im Auto sitzen kann. Dank unserer Unfallaustauschgarantie ist diese Situation nun Wirklichkeit.
Jeder Kindersitz mit Unfallaustauschgaratie, der bei uns DER Babyladen Erlangen erworben wurde , ist somit für diese Garantie qualifiziert. Im Detail, wendet euch an uns.
Um euch während dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu helfen, stellen wir euch lediglich einige wichtige Anforderungen:
- Der Kindersitz muss nachweislich in einen Unfall verwickelt gewesen sein, wobei Polizeiberichte, Unfallgutachten oder Fotos als Beweis dienen können.
- Eure Versicherung sollte den Schaden nicht abdecken.
- Der Hersteller des Kindersitzes muss einen Austausch empfehlen.
- Wenn der Unfall von euch verursacht wurde, übernehmen wir die Kosten. Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist der Verursacher dafür verantwortlich.
- Die Originalrechnung (nicht älter als 5 Jahre) muss vorgelegt werden und ihr müsst der Erstkäufer sein.
- Bitte kontaktiert uns innerhalb einer Wochen nach dem Unfall.
- Ihr müsst uns den defekten Kindersitz zur Entsorgung übergeben.
Zusätzlich bitten wir euch, euch bei den Hersteller-eigenen Unfallaustauschprogrammen zu registrieren.
Bitte beachtet, dass diese Garantie nicht übertragbar ist. Sollte ihr euern Kindersitz verkaufen, bedeutet das nicht, dass die Unfallaustauschgarantie an den neuen Besitzer übergeht.
Es ist wichtig zu betonen, dass ein Ersatz des Kindersitzes nach einer starken Bremsung oder einem Parkunfall mit einer Geschwindigkeit von weniger als 10 km/h nicht erforderlich ist.